Elternmitwirkung
Von der Klassenpflegschaft zur Schulkonferenz
Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schüler:innen ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Bei der Gesamtschule am Forstgarten möchten wir genau das fördern und unterstützen.
Wir bieten zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung an, damit Eltern und Schüler:innen aktiv am Schulleben teilhaben können. Neben den Fachkonferenzen haben Eltern das Recht, ehrenamtlich in verschiedenen Gremien der Schule mitzuwirken.
Wir glauben daran, dass die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften des Ganztags, Eltern und Schüler:innen entscheidend für den Erfolg der Schule ist. Deshalb laden wir alle herzlich dazu ein, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen, um gemeinsam eine positive Lernumgebung zu schaffen.
Gremien der Eltern-Vertretung an der Gesamtschule am Forstgarten
Klassenpflegschaft - Fundament der Mitbestimmung
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil.
Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schüler:innen jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schüler:innen eine:n Vertreter:in für die Schulpflegschaft. Für jede:n Vertreter:in wird ein:e Stellvertreter:in gewählt.
Bis zum 1. September sollen die Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften stattgefunden haben.
Schulpflegschaft - Vertretung aller Eltern
Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schüler:innen wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft).
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt.
Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt.
Bis zum 15. September sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben.
Schulkonferenz - Schule machen
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Im Schulgesetz ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht.
Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.
Die Vorsitzenden unserer Schulpflegschaft
Torsten Binn
1. Vorsitzender
Saskia Angenendt
stellv. Vorsitzende
Volker Köster
stellv. Vorsitzender
Carola Basmer
stellv. Vorsitzende
Weitere Möglichkeiten der Eltern-Beteiligung
Mitarbeit in Fachkonferenzen
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, Grundsätze zur Leistungsbewertung und Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Mitarbeit in der „Steuergruppe Schulentwicklung“
Die Steuergruppe Schulentwicklung bildet sich in jedem Schuljahr aus den Sprechern:innen und Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die nach erfolgter Evaluation am Ende des Vorgängerschuljahres gebildet werden. Sie ist immer paritätisch aus Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften besetzt. Sie lässt sich berichten, gibt Feedback, plant den Gremienweg und die Evaluation. Geleitet wird sie von der Didaktischen Leitung und einer Funktionsstelle Schulentwicklung. So können von Jahr zu Jahr schulische Entwicklungsvorhaben vorangetrieben werden, die auf Grundlage einer jährlichen Evaluation bestimmt werden.
Der Förderverein der Gesamtschule am Forstgarten
Eine gute Schul-Gemeinschaft findet ihren Ausdruck auch in einem Förderverein. Der Förderverein repräsentiert unsere Schule in der Öffentlichkeit. Er kann schulisches Leben dort gestalten helfen, wo institutionelle Unterstützung an ihre Grenzen kommt. Er ermöglicht eine gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Firmen können so z. B. für Schulen spenden.
Das macht unser Förderverein möglich:
- Finanzielle Unterstützung der Lernbegleiter
- Anschaffung von Materialien und Geräten für den Freizeitbereich
- Ausstattung eines Selbstlernzentrums
- Unterstützung von Projekten, z.B. Schulhofgestaltung, NW-Tag
- Geschenke als Anerkennung besonderer Leistungen
- Unterstützung von Klassenfahrten
- Unterstützung von Festen, z. B. Weihnachtsbasar, Schulfeste, Tag der offenen Tür
- und vieles mehr
Adresse
Eichenallee 1, 47533 Kleve
Telefon
+49 2821 71396-0
Sprachbox Krankmeldung
+49 2821 71396-199