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Bis wann kann ich Essen für mein Kind bestellen bzw. abbestellen?

  • Die Bestellfrist für die Mittags­menüs beträgt 3 Werktage, d. h. nach Ablauf dieser Frist ist eine Bestellung nicht mehr möglich; jedoch besteht für sie Schüler:innen die Möglichkeit, spontan am Tag selbst ein Essen in der Mensa gegen Guthaben­abbuchung vom Chip zu erwerben.
  • Die Storno­frist für bestellte Menüs beträgt ebenfalls 3 Werktage. Unter­halb dieser Frist können die Kosten für ein bereits bestelltes Menü nicht mehr erstattet werden.

Wann wird meine Überweisung dem Mensakonto meines Kindes gutgeschrieben?

  • Wenn sie eine Termin­überweisung in Auftrag geben so liegt die Bearbei­tungs­zeit zwischen zwei unter­schiedlichen Geld­instituten in der Regel zwischen 1 und 3 Werk­tagen. Hinzu kommt die schulinterne Bearbei­tungszeit bei der Umbuchung vom Schul­konto aus das Mensa­konto; diese liegt in der Regel bei ca. 1,5 Tagen. Daher erscheint die Gut­schrift Ihres angewiesenen Betrages bei einer Termin­überweisung ca. 2,5 bis 5 Tage nach Ihrer Auftrags­erteilung auf dem Mensa­konto Ihres Kindes.
  • Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit bei den Geld­instituten eine Sofort­überweisung in Auftrag zu geben (Achtung – hierfür fallen meistens zusätzliche Kosten an). Bei der Sofortüber­weisung entfällt die Bearbeitungs­zeit bei den Banken, so dass die Gutschrift auf dem Mensa­konto i. d. R. nach 1,5 Tagen erfolgt.

Wie kann ich eine Schulbescheinigung bekommen?

Eine Schulbescheinigung können Sie hier beantragen. Bitte informieren Sie Ihr Kind, dass es die Schulbe­scheinigung in den nächsten Tagen während der Pause im Sekretariat abholen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schul­beschei­nigung aus daten­schutz­rechtlichen Gründen nicht per E-Mail verschickt werden darf.

Bildung und Teilhabe – gemein­schaftliche Mittag­verpflegung / Wie erfolgt die Abrechnung für das Mittagessen meines Kindes?

  • Wenn Sie einen Anspruch auf Förderung im Rahmen der Bildung und Teilhabe für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung haben; können Sie einen Antrag bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zu Übernahme der Kosten stellen. Hier können Sie diesen Antrag downloaden.
  • Sobald die Prüfung bei der Stadt oder Gemeinde abgeschlossen ist, erhalten wir eine entsprechende Bestätigung der Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen für einen entsprechenden Bewilligungszeitraum.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Schule und der Stadt/Gemeinde, so dass die Eltern hierfür nicht in Vorleistung treten müssen. Wir bitten Sie jedoch den Antrag auf Verlängerung bei den Städten/Gemeinden frühzeitig zu stellen, da dies einige Woche in Anspruch nehmen kann.

Kann ich mein Kind während des Unterrichts erreichen oder meinem Kind Nachrichten zukommen lassen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer Anzahl von über 1.000 Schüler:innen keine Möglichkeit haben Ihrem Kind während des Unterrichts eine Nachricht zukommen zu lassen. Dies ist nur in extrem wichtigen Notfällen (bei Unfällen o. ä.) möglich (dies gilt nicht für Arzttermine oder wenn Ihr Kind den Turnbeutel oder das Frühstück vergessen hat).
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