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Elternmitwirkung

Von der Klassenpflegschaft zur Schulkonferenz

Eine gute Schule lebt davon, dass Lehr­kräfte, pädago­gische Fach­kräfte des Ganz­tags, Eltern sowie Schüler­:innen ihre eigenen Ideen formu­lieren und ein­bringen können. Bei der Gesamt­schule am Forst­garten möchten wir genau das fördern und unter­stützen.

Wir bieten zahl­reiche Möglich­keiten der Mitwir­kung an, damit Eltern und Schüler­:innen aktiv am Schul­leben teil­haben können. Neben den Fach­kon­ferenzen haben Eltern das Recht, ehren­amtlich in verschie­denen Gremien der Schule mitzu­wirken.

Wir glauben daran, dass die Zusam­men­arbeit zwischen Lehr­kräften, pädago­gischen Fach­kräften des Ganz­tags, Eltern und Schüler­:innen entschei­dend für den Erfolg der Schule ist. Deshalb laden wir alle herz­lich dazu ein, ihre Ideen und Vor­schläge einzu­bringen, um gemein­sam eine positive Lern­umgebung zu schaffen.

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Gremien der Eltern-Vertretung an der Gesamtschule am Forstgarten

Klassenpflegschaft - Fundament der Mitbestimmung

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern oder andere Erziehungs­berechtigten der Kinder in den Eingangs­klassen entweder von der Schulleitung und/oder der Klassen­leitung zu einer Klassen­pfleg­­schaftssitzung / Jahrgangs­­stufen­pfleg­schafts­sitzung eingeladen. Bei bereits besteh­enden Klassen­verbänden oder Jahr­gangs­stufen erfolgt die Einladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der bisherigen Klassen­pflegschaft / Jahrgangs­­stufen­­pflegschaft.

Die Eltern der Klassen­­pfleg­schaft wählen aus ihrer Runde eine Vor­sitzende oder einen Vor­sitzenden und eine Stell­­vertreterin oder einen Stellver­treter.

Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassen­­pflegs­chaft hinaus mit bera­tender Stimme an der Klassen­­konferenz teil. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schul­jahres die Sitzungen der Klassen­­pfleg­schaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassen­lehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassen­­lehrerin oder der Klassen­­lehrer nimmt an den Klassen­­pflegschafts­­sitzungen teil.

Besteht kein Klassen­verband, bilden die Eltern der Schüler:innen jeder Jahrgangs­stufe die Jahrgangs­stufen­pflegschaft. Die Jahrgangs­stufen­pflegschaft wählt für jeweils ange­fangene 20 Schüler:innen eine:n Vertreter:in für die Schulpflegschaft. Für jede:n Vertreter:in wird ein:e Stellvertreter:in gewählt.

Bis zum 1. September sollen die Wahlen in den Klassen- und Jahrgangs­stufen­pfleg­schaften stattge­funden haben.

Schulpflegschaft - Vertretung aller Eltern

Alle Klassen­pflegschafts­vorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schul­pfleg­schaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpfleg­schaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schul­leitung und den anderen Mitwirkungs­gremien. Die Schul­pfleg­schaft wählt eine:n Vorsitzende:n, bis zu drei Stellvertreter:innen sowie die Eltern­vertretung für die Schul­konferenz und für die Fachkon­ferenzen.

Für die Eltern­vertretung in der Schulkon­ferenz und in den Fachkon­ferenzen sind alle Eltern von nicht voll­jährigen Schüler:innen wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schul­pflegschaft).

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schul­pfleg­schaft ist mit der Wahl auto­matisch Mitglied der Schul­konferenz, es sei denn, dies wird ausdrück­lich abgelehnt.

Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt.

Bis zum 15. September sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben.

Schulkonferenz - Schule machen

Die Schulkon­ferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils zu einem Drittel Eltern­vertreter­innen, Lehr­kräfte sowie Schüler:innen an.

Die Schulkon­ferenz befasst sich mit allen grund­sätzlichen Angelegen­heiten der Schule und vermittelt bei Kon­flikten inner­halb der Schule. Sie kann Vor­schläge und Anregungen an den Schul­träger und an die Schul­aufsichts­behörde richten. Vorschlägen der Schul­leitung und des Schul­trägers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grund­sätze und Stellung­nahmen. Im Schulg­esetz ist festgelegt, über welche Angelegen­heiten die Schul­konferenz zu entschei­den hat. Den Vorsitz führt die Schul­leiterin oder der Schul­leiter, aber ohne Stimm­recht.

Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

In dieser Broschüre des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie weitere ausführliche Informationen:

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Die Vorsitzenden unserer Schulpflegschaft

Torsten Binn

Torsten Binn

1. Vorsitzender

Saskia Angenendt

Saskia Angenendt

stellv. Vorsitzende

Volker Köster

Volker Köster

stellv. Vorsitzender

Carola Basmer

Carola Basmer

stellv. Vorsitzende

Weitere Möglichkeiten der Eltern-Beteiligung

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Mitarbeit in Fachkonferenzen

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, Grundsätze zur Leistungsbewertung und Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

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Mitarbeit in der „Steuergruppe Schulentwicklung“

Die Steuergruppe Schulentwicklung bildet sich in jedem Schuljahr aus den Sprechern:innen und Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die nach erfolgter Evaluation am Ende des Vorgänger­schuljahres gebildet werden. Sie ist immer paritätisch aus Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften besetzt. Sie lässt sich berichten, gibt Feedback, plant den Gremienweg und die Evaluation. Geleitet wird sie von der Didaktischen Leitung und einer Funktionsstelle Schulentwicklung. So können von Jahr zu Jahr schulische Entwicklungsvorhaben vorangetrieben werden, die auf Grundlage einer jährlichen Evaluation bestimmt werden.

Der Förderverein der Gesamtschule am Forstgarten

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Eine gute Schul-Gemeinschaft findet ihren Ausdruck auch in einem Förderverein. Der Förderverein repräsentiert unsere Schule in der Öffentlichkeit. Er kann schulisches Leben dort gestalten helfen, wo institutionelle Unterstützung an ihre Grenzen kommt. Er ermöglicht eine gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Firmen können so z. B. für Schulen spenden.

Das macht unser Förderverein möglich:

  • Finanzielle Unterstützung der Lernbegleiter
  • Anschaffung von Materialien und Geräten für den Freizeitbereich
  • Ausstattung eines Selbstlernzentrums
  • Unterstützung von Projekten, z.B. Schulhofgestaltung, NW-Tag
  • Geschenke als Anerkennung besonderer Leistungen
  • Unterstützung von Klassenfahrten
  • Unterstützung von Festen, z. B. Weihnachtsbasar, Schulfeste, Tag der offenen Tür
  • und vieles mehr
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