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Bis wann kann ich Essen für mein Kind bestellen bzw. abbestellen?
Die Bestellfrist für die Mittagsmenüs beträgt 1 Werktag, d. h. nach Ablauf dieser Frist ist eine Bestellung nicht mehr möglich; jedoch besteht für die Schüler:innen die Möglichkeit, spontan am Tag selbst ein Essen in der Mensa gegen Guthabenabbuchung vom Chip zu erwerben.
- Die Stornofrist für bestellte Menüs beträgt ebenfalls 1 Werktage. Unterhalb dieser Frist können die Kosten für ein bereits bestelltes Menü nicht mehr erstattet werden.
Wann wird meine Überweisung dem Mensakonto meines Kindes gutgeschrieben?
- Wenn sie eine Terminüberweisung in Auftrag geben so liegt die Bearbeitungszeit zwischen zwei unterschiedlichen Geldinstituten in der Regel zwischen 1 und 3 Werktagen. Hinzu kommt die schulinterne Bearbeitungszeit bei der Umbuchung vom Schulkonto auf das Mensakonto; diese liegt in der Regel bei ca. 1,5 Tagen. Daher erscheint die Gutschrift Ihres angewiesenen Betrages bei einer Terminüberweisung ca. 2,5 bis 5 Tage nach Ihrer Auftragserteilung auf dem Mensakonto Ihres Kindes.
- Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit bei den Geldinstituten eine Sofortüberweisung in Auftrag zu geben (Achtung – hierfür fallen meistens zusätzliche Kosten an). Bei der Sofortüberweisung entfällt die Bearbeitungszeit bei den Banken, so dass die Gutschrift auf dem Mensakonto i. d. R. nach 1,5 Tagen erfolgt.
Wie kann ich eine Schulbescheinigung bekommen?
Eine Schulbescheinigung können Sie hier beantragen. Bitte informieren Sie Ihr Kind, dass es die Schulbescheinigung in den nächsten Tagen während der Pause im Sekretariat abholen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schulbescheinigung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail verschickt werden darf.
Bildung und Teilhabe – gemeinschaftliche Mittagverpflegung / Wie erfolgt die Abrechnung für das Mittagessen meines Kindes?
- Wenn Sie einen Anspruch auf Förderung im Rahmen der Bildung und Teilhabe für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung haben; können Sie einen Antrag bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zu Übernahme der Kosten stellen. Hier können Sie diesen Antrag downloaden.
- Sobald die Prüfung bei der Stadt oder Gemeinde abgeschlossen ist, erhalten wir eine entsprechende Bestätigung der Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen für einen entsprechenden Bewilligungszeitraum.
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Schule und der Stadt/Gemeinde, so dass die Eltern hierfür nicht in Vorleistung treten müssen. Wir bitten Sie jedoch den Antrag auf Verlängerung bei den Städten/Gemeinden frühzeitig zu stellen, da dies einige Woche in Anspruch nehmen kann.
Kann ich mein Kind während des Unterrichts erreichen oder meinem Kind Nachrichten zukommen lassen?
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