Teamschule
Wir verfolgen unsere gemeinsamen Ziele durch Unterrichtsentwicklung in Fachschaften, Arbeitsgruppen, pädagogisches Handeln auf Klassen- und Stufenebene, durch Schülerteams im kooperativen Lernen, durch Elternarbeit und durch außerschulische Partnerschaften.
Klassen(leitungs)team
Beratungsteam/
Schulsozialarbeit
Schulleitungsteam/ Geschäftsverteilung
Teamteaching
Fachkonferenzen
Inklusionskräfte (Integrationshelfer*innen)
Fortbildung und
Hospitation
Stufen- und Abteilungsteam
Arbeits- und Steuergruppen
Neue Autorität und
Handeln im Wir
Klassen(leitungs)team
Das Klassenleitungsteam führt die Amtsgeschäfte einer Klasse. Es setzt die Absprachen zum Classroommanagement um, richtet einen Dienstmailverteiler der beteiligten Kolleg*innen (Klassenteam) ein und steuert darüber die Kommunikation. Es legt die Pultmappe an, fungiert als Tutor für die Schüler*innen, berät in Lernentwicklungsgesprächen und ist erste Instanz im Beschwerdemanagement der Schule.
Das Klassenteam ist größer und besteht aus allen beteiligten Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen. Es unterstützt das Klassenleitungsteam in der pädagogischen Arbeit, tritt in Austausch und kollegiale Beratung bei Quartalskonferenzen oder in Dienstbesprechungen.
Teamteaching
Teamteaching ist eine Unterrichtsform, bei der zwei oder mehrere Lehrer*innen eine Unterrichtseinheit gemeinsam vorbereiten, durchführen, auswerten und gegebenenfalls weiterführen.
- Lehrer*in und Beobachter*in („one teach, one observe“): Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, während die andere beobachtet.
- Lehrer*in und Helfer*in („one teach, one drift“): Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schüler*innen bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten usw.
- Stationsunterricht („station teaching“): Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden Gruppen gebildet, die von einer Person zur nächsten wechseln, so dass alle Schüler nacheinander von beiden Lehrkräften unterrichtet werden.
- Parallelunterricht („parallel teaching“): Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte.
- Niveaudifferenzierter Unterricht („remedial teaching“): Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schüler*innen, die den Unterrichtsstoff bewältigen kann, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf anderem Niveau operieren.
- Zusatzunterricht („supplemaental teaching“): Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch; die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schüler*innen an, die den Stoff nicht bewältigen können.
- „Teamteaching“: Zwei Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schüler*innen gemeinsam durch, indem sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen.
Stufen- und Abteilungsteam
Das Stufenteam wird in erster Linie aus der Abteilungsleitung und den Klassenleitungsteams gebildet. Themenbezogen wird es durch die zuständige Schulsozialarbeit und pädagogische Mitarbeiter*innen ergänzt. Zu den Aufgaben gehören eine gemeinsame Planung stufenweiter Aktionen und Vorhaben (z.B. Einführungswoche Jahrgang 5, Klassenfahrt in 6 und 10 usw.).
Darüber hinaus befinden sich die Klassen einer Stufe auf einem Flur und es wird ein Handeln im Team auch im Rahmen der schulischen Interventionstreppe erwartet. Zwei Stufenteams können als Abteilungsteam bei Bedarf tagen um abteilungsbezogene Absprachen zu treffen.
Beratungsteam/Schulsozialarbeit
iBeratung orientiert sich an dem Ziel einer möglichst erfolgreichen und bruchlosen Bildungsbiographie der Schüler*nnen. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche und ihre Familien im Hinblick auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung unterstützt werden und eine Kette entsteht, die sich am Lebensweg des Kindes orientiert. Dies ist eine Grundvoraussetzung zur Herstellung und Sicherung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sowie Teilhabe in einem inklusiven Bildungssystem.
Eine Verlinkung zum ausführlichen Beratungskonzept befindet sich hier:
Beratungskonzept
Fachkonferenzen
Das Kollegium der Gesamtschule am Forstgarten zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 am Standort Eichenallee.
Alle Kolleg*innen arbeiten in zwei Fachkonferenzen mit.
Dabei gelten vorrangig die beiden Lehrbefähigungen.
Bei mehr als zwei Lehrbefähigungen sind die Hauptfächer vorrangig zu besetzen.
Eine Mitarbeit ist dann nur in diesen beiden FK verpflichtend (Teilnahme FK, Evaluation und Weiterentwicklung von Unterrichtsvorhaben, weitere Aufgaben einer FK). Bei der Entwicklung, Evaluation und Weiterentwicklung von Unterrichtsvorhaben ist Teamarbeit gewünscht. Besonders neue Mitarbeiter*innen sollten von einem erfahrenen Teammitglied begleitet werden.
Bei Fächern, die über die beiden Fächer hinaus fachfremd unterrichtet werden, besteht eine Verpflichtung sich eigenständig und angemessen zu informieren (Protokolle, Gespräche FK-Vorsitz und ggf. freiwillige Teilnahme an einer FK).
Arbeits- und Steuergruppen
Am Ende eines Schuljahres werden dem Kollegium Arbeitsgruppen für das kommende Schuljahr vorgestellt, mit diesem ergänzt und verabschiedet. Bis zur Jahresstartkonferenz tragen sich dann Kolleg*innen zur Mitarbeit in die Arbeitsgruppen ein.
Wiederkehrende AG: Übergang 4/5, Abschluss Klasse 10, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Ganztag, Euregio, Neue Autorität, Öffentlichkeitsarbeit, Tag der offenen Tür, Studien- und Berufsorientierung
Mittelfristig arbeitende AG zur Konzeptentwicklung: Gymnasiale Oberstufe, Schülerfeedback, Tabletklasse, Redaktion Schulprogramm.
Gesteuert werden die AG über die Steuergruppe Schulentwicklung. Hier tagen die Sprecher der AG in paritätischer Anzahl mit Eltern und Schüler*innen. Diese Gruppe lässt sich berichten, gibt Feedback und plant den Gremienweg.
Inklusionskräfte (Integrationshelfer*innen)
Wichtig ist zunächst die Vorstellung der Inklusionskraft und ihrer Aufgaben in Kollegium und Klasse. Ein Steckbrief im Mitarbeiterpausenraum ist hilfreich. Wichtig ist es auch, der Klasse zu vermitteln, dass die I-Kraft eine Autoritätsperson ist. Zur besseren digitalen Information und Kommunikation können Inklusionskräfte zu Beginn ihrer Tätigkeit einen eingeschränkten digitalen Schulzugang erhalten (Mailprogramm, Stundenpläne). Der Mitarbeiterpausenraum steht selbstverständlich als Pausenraum zur Verfügung. Es gelten darüber hinaus die gleichen Bestimmungen wie für alle Mitarbeiter hinsichtlich Hausregeln und Verschwiegenheit.
Kommunikation:
Die Inklusionskraft braucht alle Info-Zettel, die die Schüler*innen bekommen. Meistens sind diese Informationen für die Arbeit wichtig.
Bei Aktionen brauchen die I-Kräfte frühzeitig alle Informationen über zeitliche und inhaltliche Abläufe, damit sie ihre Arbeit planen können.
Sie brauchen die Informationen über Stundenpläne, Stundenplanänderungen, Vertretungsstunden usw., da Änderungen für manche I-Kinder schwierig sind.
Kooperation:
Vorschläge der I-Kraft, die das Kind betreffen, sind wichtige Beiträge für die Förderplanung des I-Kindes. Daher macht es Sinn diese im Austausch mit der Klassenleitung zu berücksichtigen und falls möglich anzunehmen. Es wäre sinnvoll, wenn die Klassenleitung der I-Kraft eine Zeit anbieten könnte, in der man etwas in Ruhe besprechen kann.
Neue Autorität und Handeln im Wir
Grundsätze des Miteinanders
Ziel der Gemeinschaft ist, in Erziehungspartnerschaft für alle Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Entwicklung den bestmöglichen Abschluss zu erreichen.
Erwartung der Gemeinschaft ist, dass sich Alle an die Grundsätze des Miteinanders und die Schulregeln halten. Bei Verstößen erfolgt eine transparente Wiedergutmachung.
- Wir sind eine Schule der Vielfältigkeit. Jede und Jeder ist uns willkommen, unabhängig von Herkunft, Leistungsstand, Religion und Lebensorientierung.
- Wir gehen fair, freundlich und offen miteinander um. Jede und Jeder soll sich in unserer Schule wohl und sicher fühlen.
- Wir übernehmen Verantwortung für unsere Umwelt.
- Wir sind eine Teamentwicklungsschule und leben eine Kooperation aller am Schulleben Beteiligter.
- Wir handeln transparent und zuverlässig. Kommunikation ist uns wichtig.
Regelwerk der GaF
- Eigenverantwortung
Du bist selbst für Dein Handeln verantwortlich und trägst die Konsequenz! - Respekt
Du gehst respektvoll mit Anderen um! - Regeleinhaltung
Du kennst die Klassenregeln und hältst Dich daran! - Gewaltfrei
Jede Form von Gewalt ist verboten! - Hilfe nutzen
Wenn Du nicht mehr weiterweißt, wende Dich an Deine Klassenleitung/ Beratungslehrer/ Eltern Betreuer oder Personensorgeberechtigten!
Eine Verlinkung zum ausführlichen Handlungskonzept befindet sich hier:
Handlungskonzept
An der Gesamtschule am Forstgarten ist uns ein friedvoller von Respekt geprägter Umgang miteinander wichtig. Diese Haltung bezieht sich sowohl auf den Umgang mit Schülern als auch auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Der Weg zu einem guten Miteinander, einer klaren Konfliktklärung und einer einheitlichen Regelgestaltung, mit dem Wunsch der gemeinsamen Haltung aller im System tätigen Erwachsenen setzt jedoch Absprachen und Rahmenbedingungen voraus, welche ein Handeln im „Wir“ als Teamschule ermöglichen.
Im Rahmen von mehreren schulinternen Fortbildungen hat das Kollegium der GaF gemeinsam Handlungsabläufe entwickelt und beschlossen. Diese fußen auf den Grundlagen der Neuen Autorität und der Konfrontativen Pädagogik und bieten den Kollegen*innen Möglichkeiten bei Regelverstößen und Unterrichtsstörungen sicherer zu agieren.
Wir haben uns zunächst für die Implementierung eines gemeinsamen Regelwerks entschieden. Dieses bietet einen Rahmen zur Orientierung, um im Klassenverband gemäß den Kompetenzen der Schüler*innen selbst an inhaltlichen Aspekten zu arbeiten.
Weitere Informationen zur neuen Autorität und zum Handeln im Wir finden Sie hier: Haltung in Konflikten – Handlungskonzept
Fortbildung und Hospitation
IIEs sind zunächst zwei Arten von Fortbildung für Lehrer*innen zu unterscheiden:
A Von der Schulaufsicht angeordnete Fortbildungen
(z.B. Implementationsveranstaltungen)
Diese gelten als genehmigt, es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
B1 Von der Schulleitung angeraten/anerkannt im Interesse der Schulentwicklung
B2 kirchliche Lehrerfortbildung
B3 im Interesse der persönlichen beruflichen Fortbildung
Anträge werden rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zwecks Genehmigung bei der Didaktischen Leitung eingereicht.
Sollten mehrere Mitarbeiter die gleiche Veranstaltung besuchen wollen und dies ist nicht möglich, ist der Kollegiumsrat bei der Auswahl beratend zu beteiligen.
Die Didaktische Leitung trägt Fortbildungen zwecks Vertretungsplanung in den Kalender ein.
Darüber hinaus bespricht die Didaktische Leitung, wie die Fortbildung nutzbringend im Kollegium eingebracht werden kann.
Zwei bis dreimal im Jahr können an inklusiven Schulen im Aufbau schulinterne Lehrerfortbildungen stattfinden. An diesen Tagen haben die Schüler*innen einen häuslichen Studientag und bekommen Aufgaben mit.
Hospitationen andere Lehrkräfte, aber auch interessierter Schüler*innen und Eltern sind nach Absprache mit der Didaktischen Leitung gerne möglich.