Mitwir­kung

Wir leben Partizi­pation und demo­kratische Mitwirkung in Klassen­rat, Schüler­parlament, Steuer­gruppe Schulent­wicklung und allen schuli­schen Gremien.

Klassenrat

Mitwirkungsgremien

Evaluation

Schülerparlament
und SV-Rat

Beschwerdemanagement

Schülerfeedback

Steuergruppe
Schulentwicklung

Plenum

Förderverein

Klassen­rat

Großen Wert legen wir an unserer Schule auf gelebte Demokratie und Mitverantwortung. Daher führen wir in den Klassen 5 den Klassenrat ein. Dieser findet etwa einmal in der Woche statt. Hier lernen wir Schüler*innen, mit unseren Anliegen oder Problemen aus dem Schulalltag verantwortlich umzugehen und diese in einem geschützten Rahmen zu thematisieren. So z. B. bei Konflikten innerhalb der Klasse oder mit Lehrkräften. Aber auch Planungen von schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten, Wandertagen oder der Karnevalsfeier übernimmt der Klassenrat. Wichtig ist: Nach Lösungen suchen wir Kinder selbst, nicht die Lehrer*innen. Ergebnisse und Lösungen werden schriftlich festgehalten, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an Lehrkräfte und das Schülerparlament weitergeleitet.

Geübt werden somit Gremienstrukturen, Gesprächsregeln und gemeinsame Lösungsfindung. Dabei ist der Ablauf vorstrukturiert und es gibt bestimmte Rollen wie die/den Vorsitzende*n, den/die Regelwächter*in, den/die Protokollant*in, den/die Zeitwächter*in und die Ratsmitglieder. Diese Rollen sollten häufiger wechseln und sind nicht unbedingt in Personalunion mit den Klassensprecher*innen zu sehen.

Wir organisieren unsere Klassenräte auf Grundlage dieses Materials:
https://www.derklassenrat.de/

Das Schülerparlament im Schuljahr 2019/20

Schüler­parlament
und SV-Rat

Impressionen vom Fortbildungstag des Schülerparlaments der Gesamtschule am Forstgarten in den Räumen der Wasserburg Rindern.

Das Schülerparlament besteht aus allen Klassensprecher*innen und den Jahrgangsstufensprecher*innen der Oberstufe sowie ihre jeweiligen Vertretungen. Den Vorsitz haben die vier gewählten Schülersprecher*innen, beratend unterstützt werden sie dabei von den gewählten SV-Lehrkräften. Die Schülersprecher*innen und die SV-Lehrer*innen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in der ersten Sitzung gewählt. Das Schülerparlament wählt hier ebenfalls seine Vertreter*innen für alle wichtigen Gremien und Arbeitsgruppen der Schule. Es entsendet Schüler*innen in die Steuergruppe Schulentwicklung, in die Fachkonferenzen, in die Teilkonferenzen und in die Schulkonferenz. In der Schulkonferenz sind Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen gleichermaßen vertreten und entscheiden über alle wichtigen Belange der Schule wie z .B. das Schulprogramm, die Wahl der Schulbücher, das Fahrtenkonzept u. v. m.

Das Schülerparlament trifft sich alle vier bis sechs Wochen zu einer gemeinsamen Sitzung aller Schülervertreter*innen. Diese Termine sind im Vorfeld fest im schulischen Kalender verankert. Hier diskutieren wir über die Anliegen, die die Klassensprecher*innen aus dem Klassenrat mit in die Sitzung bringen oder über Anträge der SV oder der Kollegiumskonferenz. Dies können Ideen für SV-Aktionen und Projekte sein oder auch Veränderungen, die wir uns für unser Schulleben wünschen. Einmal im Schuljahr organisieren wir einen ganzen Fortbildungstag für das Schülerparlament.

Die Umsetzung von Aktionen und Ideen plant der SV-Rat, bestehend aus den Schülersprecher*innen und je einer*m gewählten Vertreter*in der Doppeljahrgänge 5/6, 7/8, 9/10 und der Oberstufe. Die Schülersprecher*innen tauschen sich auch regelmäßig mit der Schulleitung über die Anliegen der SV aus.

Ziel von Klassenrat und Schülerparlament ist es, demokratisches Verhalten in unserer Gesellschaft zu fördern. Die Schüler*innen unserer Schule sollen Demokratie erlernen und aktiv leben, indem wir als Schüler*innen Mitspracherechte erhalten und die Verantwortung für unsere Schule mit uns geteilt wird. Wir Schüler*innen wollen unsere Schule aktiv mitgestalten.

Steuer­gruppe Schulent­wicklung

Die Steuergruppe Schulentwicklung bildet sich in jedem Schuljahr aus den Sprechern*innen und Vorsitzenden der Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen für ein Schuljahr werden nach erfolgter Evaluation am Ende des Vorgänger­schuljahres gebildet und abgestimmt. Einige Arbeitsgruppen bestehen dauerhaft, andere verfolgen temporäre Ziele. So können von Jahr zu Jahr schulische Entwicklungsvorhaben vorangetrieben werden, die auf Grundlage einer jährlichen Evaluation bestimmt werden.

Die Steuergruppe Schulentwicklung ist immer paritätisch aus Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften besetzt. Das bedeutet, dass die Anzahl der Arbeitsgruppen auch die Anzahl der zu wählenden Vertreter*innen aus Eltern- und Schülerschaft bestimmt. Die Vertreter der Eltern und Schüler*innen werden zwar durch die Schulpflegschaft und das Parlament gewählt, müssen aber nicht unbedingt Mitglied in diesen Gremien sein. Die Bereitschaft wird am Schuljahresanfang breit abgefragt.

Diese Steuergruppe Schulentwicklung lässt sich berichten, gibt Feedback, plant den Gremienweg und die Evaluation. Geleitet wird sie von der Didaktischen Leitung und einer Funktionsstelle Schulentwicklung.

Mitwirkungs­gremien

Aus den gewählten Klassen­pflegschafts­vertreter*innen bildet sich die Schul­pflegschaft. Diese wählt in ihrer konstituie­renden Sitzung vier Personen in ein Leitungs­gremium mit Vorsitz. Hierbei sollten sowohl alle Geschlechter vertreten sein als auch Eltern aus allen Abteilungen. Des Weiteren werden aus den Interessierten an Schulent­wicklung Vertreter*innen für die Steuergruppe Schulent­wicklung gewählt, Vertreter*innen für die Fachkon­ferenzen und die Delegierten für die Schulkon­ferenz. Einla­dungen erfolgen über den Vorsitz, Sitzungen finden ca. viermal im Jahr statt.

Das Leitungsgremium tauscht sich regelmäßig mit der Schulleitung aus und berät die Tagesordnung. Eine Sitzung der Schulpflegschaft tagt zunächst immer ohne Schulleitung, um aktuelle Punkte aus den Klassen zu sammeln. Zu gegebener Zeit kommt die Schulleitung hinzu und kann sich zu den aufgekommenen Fragen äußern oder die Rückmeldung aufnehmen. Dann erst beginnt die eigentliche Tagesordnung.

Die Schulkonferenz setzt sich nach den Bestimmungen des Schulgesetzes paritätisch zusammen und stimmt Anträge aus den Mitwirkungsgremien ab.

Den Gesetzestext zu Mitwirkungsgremien finden sie hier:
Empfehlung einer Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien

Beschwerde­manage­ment

Kommt es zu einer Beschwerde über eine Sache oder eine Person so ist dieser Vorgang häufig emotional belastet. Diese emotionale Belastung behindert ebenso häufig die sachliche Bearbeitung von Beschwerden und die Suche nach Lösungen.

Sachlicher und konstruktiver Umgang mit Beschwerden ist auf der anderen Seite ein Merkmal schulischer Qualität und Aufgabe von Schulleitungshandeln.

Das „Gemeinsame Lernen“ ist ein Teil des Leitbildes unserer Schule. Wir verstehen uns als professionelle Lerngemeinschaft und meinen damit alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Als in diesem Sinne lernendes System besteht eine Partnerschaft zwischen Eltern, Schüler*innen sowie Lehrer*innen. Wir nehmen Störungen innerhalb dieser Partnerschaft oder Probleme jedes Mitglieds unserer Schulgemeinschaft ernst und beschreiben deshalb ein Verfahren, wie wir als Schule damit umgehen wollen.

Sind die Verfahrensabläufe eines Beschwerdeverfahrens transparent und werden von allen Beteiligten als selbstverpflichtend akzeptiert und eingehalten, so können Beschwerden für die Schulentwicklung – und damit für die Qualität der gemeinsamen schulischen Arbeit sinnvoll genutzt werden.

Ein Beschwerdemanagement in diesem Sinne verfolgt die folgenden Ziele:

  • Alle Beteiligten gehen sachlich und konstruktiv mit Beschwerden um.
  • Für allen Beteiligten ist das Beschwerdeverfahren transparent und die Instanzenwege liegen fest.
  • Alle Beteiligten können sich auf jeder Stufe des Instanzenweges darauf verlassen, dass die Beschwerde zeitnah bearbeitet, dokumentiert und das Ergebnis kommuniziert wird.
  • Die Einhaltung des Verfahrens führt zu einer Entlastung bei allen Beteiligten.

Ein Beschwerdemanagement in diesem Sinne setzt voraus, dass grundsätzlich alle Beteiligten Vertrauen zueinander haben und jeder, der eine Beschwerde vorbringt, sich darauf verlassen kann, dass dieses Vertrauensverhältnis nicht beschädigt wird oder zu Nachteilen an anderer Stelle führt.

Den konkreten Verfahrensablauf zum Beschwerdemanagement finden Sie hier: Beschwerdemanagement

Plenum

Menschen die in einer Gemeinschaft lernen und arbeiten, sollten sich auch eine solche erleben und ansehen können. Unsere Schule mit über 1.000 Menschen ist sicherlich zu groß für eine Generalversammlung. Lediglich bei Sporttagen und Sponsorenläufen gewinnt man einen Eindruck über die Größe der Schule. Deshalb haben wir unser Konzept nach dem Motto „4 Schulen – 1Dach“ nach Abteilungen strukturiert. 5/6, 7/8, 9/10 und die GOS arbeiten mit eigenen Räumen, Pausenmöglichkeiten, Leitungen und Beratungsstrukturen.

Auf dieser Ebene haben wir gute Erfahrungen mit stufen- oder abteilungsbezogenen Veranstaltungen im Plenum gemacht. Hier ist Raum für Würdigungen und das Sichtbarmachen von Erfolgen. Hier können auch Probleme in der Gemeinschaft angesprochen und dafür sensibilisiert werden.

Ein Plenum wird in bestimmten Abständen von der Abteilungsleitung einberufen.

Evalua­tion

Eine regelmäßige Evaluation unserer Schulentwicklungsvorhaben ist uns wichtig und findet jährlich statt. Dabei wählen wir einen bedarfsgerechten Umfang. So gab es in den vergangenen Jahren sehr große digitale Evaluationen mit der gesamten Schulgemeinde,  z. B. zum Lernkonzept. In anderen Jahren nutzen wir die letzten beiden Kollegiumskonferenzen zur Evaluation.

Zuerst blicken wir auf gelungene Vorhaben und Stolpersteine zurück, in der folgenden Konferenz planen wir auf der Grundlage die Schulentwicklung für das kommende Schuljahr. Dabei sind schulische Gremien und die Steuergruppe Schulentwicklung eingebunden.

Über die Mittel des Landesprogrammes Bildung und Gesundheit nutzen wir, auch für kleinere Evaluationen, die digitale Plattform IQESonline. In den Jahren 2020 bis 2021 ist die Qualitätsanalyse der Bezirksregierung sicherlich als umfängliche Evaluation zu sehen.

  • Evaluation Lernkonzept 80% 80%
  • Kollegiumskonferenzen 50% 50%
  • Planung nächstes Schuljahr 60% 60%
  • Gremien 40% 40%
  • Qualitätsanalyse Bezirksregierung 100% 100%
  • Steuergruppe Schulentwicklung 50% 50%

Schüler­feed­back

Zurzeit arbeitet eine Arbeitsgemeinschaft der Schüler*nnen an einem Werkzeug zum regelmäßigen Schülerfeedback für Lehrkräfte. Ein Entwurf befindet sich zur Zeit auf dem Gremienweg.

Einen mit der Steuergruppe Schulentwicklung abgestimmten Vorschlag der Arbeitsgruppe hat die Kollegiumskonferenz gewürdigt und mit Feedback- und Verbesserungsvorschlägen versehen. Daraus entwickelt sich nun ein weiterer Vorschlag.

Förder­verein

Eine solche Gemeinschaft findet ihren Ausdruck u. a. in einem Förderverein. Der Förderverein repräsentiert unsere Schule in der Öffentlichkeit. Er kann schulisches Leben dort gestalten helfen, wo institutionelle Unterstützung an ihre Grenzen kommt. Er ermöglicht eine gute Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Firmen können so z. B. für Schulen spenden.

 

Das macht unser Förderverein möglich:

  • Finanzielle Unterstützung der Lernbegleiter
  •  Anschaffung von Materialien und Geräten für den Freizeitbereich
  •  Ausstattung eines Selbstlernzentrums
  • Unterstützung von Projekten, z.B. S chulhofgestaltung, NW-Tag
  • Geschenke als Anerkennung besonderer Leistungen
  • Unterstützung von Klassenfahrten
  • Unterstützung von Festen, z. B. Weihnachtsbasar, Schulfeste, Tag der offenen Tür, …

Die Satzung des Fördervereins finden Sie hier:
Satzung Förderverein

Sponsorenlauf des Fördervereins der Gesamtschule am Forstgarten.